,,– diese Zeichen begegnen uns privat wie beruflich auf vielen Verpackungen, die sich international im Umlauf befinden. Wofür diese Konstellationen stehen und welche Verwendung und Bedeutung sie haben, erfahren Sie im Folgenden.
Es existieren viele verschiedene Symbole im Recyclingbereich, wie der «tidyman», «RESY» oder der «Grüne Punkt». International etabliert haben sich mittlerweile die bereits genannten Recyclingcodes mit einer Nummer in einem pfeilförmigen Dreieck und dem Buchstabenkürzel darunter. In Italien sind diese sogar Pflicht (Mehr dazu). In der Schweiz ist eine solche jedoch noch freiwillig.
Was bedeuten die Recyclingcodes?
Das Zeichen ist schnell erklärt:
- Im Recyclingsymbol, bestehend aus drei Pfeilen, ist mittig eine Nummer und darunter ein Buchstabenkürzel platziert.
- Die Recyclingnummer in der Mitte zeigt an, um welches Material es sich handelt.
- Das Materialkürzel gibt an, zu welcher Werkstoffgruppe dieses gehört.
Die verschiedenen Gruppen sind Kunststoffe, Pappe und Papier, Metalle, Holz, Textilien, Glas und des Weiteren Verbundstoffe.
Wo kommen diese Recyclingcodes aber her?
Das ursprüngliche Recyclingsymbol – bestehend aus drei aufeinanderfolgenden Pfeilen – wurde von Gary Anderson im Rahmen eines Logo-Design-Wettbewerbs der Container Corporation of America im Jahr 1970 entworfen.
Die heutigen Recyclingcodes mit Nummer- und Materialkürzel sind ursprünglich im Jahr 1988 eingesetzte Symbole der Society of Plastic Industry und werden heute als internationale Bezeichnung der Materialeigenschaften einer Verpackung eingesetzt.
Sie sind auch in der Europäischen Union – gemäß der Entscheidung 129/97/EG – anerkannt und in Verwendung. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die Recyclingcodes nur bedingt mit der eigentlichen Recyclingfähigkeit zu tun haben. Sie weisen lediglich auf die verwendeten Basismaterialien hin. Daraus kann der Verbraucher entnehmen, ob, wo und wie das Produkt entsorgt werden kann.
Gesetzliche Vorgaben in EU-Ländern & freiwillige Kennzeichnung in der Schweiz
Die Schweiz kennt im Gegensatz zu EU-Ländern keine allgemeine Kennzeichnungspflicht von Verpackungen. Die Regelungen der EU sind hier also nicht bindend. Allerdings bemühen sich die Behörden, nationale Vorschriften an die Regeln der EU anzupassen, um einen unbehinderten Warenaustausch zu gewährleisten. Eine Kennzeichnung ist freiwillig.
Wo platziert man das Umweltkennzeichen beim Versand nach Italien?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Recycling-Hinweise zu platzieren bzw. zu melden:
- Direkt auf der Verpackung
- Über digitale Kanäle (wie Apps, mit QR-Codes, auf Websites)
- Auf Beförderungsdokumenten oder anderen warenbegleitenden Dokumenten (diese Dokumente können wiederum auf digitale Kanäle verweisen)
- Auf Bedienungsanleitungen
- Auf Informationstafeln im Laden
Zu beachten ist bei der Kennzeichnung auch die Unterscheidung, ob die Verpackung an Unternehmen oder den Endverbraucher geht.
Geht die Verpackung an Unternehmenskunden (B2B), gelten folgende verpflichtende Angaben:
- Nur die alphanummerische Identifikationsnummer des Materials gemäss der Entscheidung 129/97/EG muss angegeben werden.
Weitere Zusatzinformationen zur Sammlung sind freiwillig. Optionale Zusatzinformationen helfen dem Empfänger der Verpackung aber bei der korrekten Entsorgung, Sammlung und dem Recycling.
Geht die Verpackung an den Endverbraucher (B2C), müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Die alphanummerische Identifikationsnummer des Materials gemäss der Entscheidung 129/97/EG muss angegeben werden.
Beim Material gibt es zwei mögliche Hinweise:
- Möglichkeit 1: Der Werkstoff, der bei der Herstellung genutzt wurde, wird genannt, also z. B. Raccolta cartone (= Altpapier-Sammlung) oder Raccolta plastica (= Kunststoff-Sammlung), da die Verpackung in die entsprechende Sammlung geht.
- Möglichkeit 2: Mit der Kennzeichnung «Raccolta differenziata + Verifica le disposizioni del tuo Comune» wird auf eine getrennte Müllsammlung hingewiesen. Hier wird der Verbraucher zusätzlich aufgefordert, sich über geltende Bestimmungen in seiner Gemeinde zu informieren. Diese Variante ist für Verpackungen, die mehr als nur eine Material-Komponente haben, vorgesehen.
Die Richtlinien sehen eine Kennzeichnung für sämtliche in Verkehr gebrachten Verpackungen vor – ob primär, sekundär oder tertiär.
Die Kennzeichnung müssen nicht nur italienische Hersteller industrieller Verpackungen vornehmen, auch importierte Verpackungen fallen darunter.
Schweizer Unternehmen, die verpackte Waren in Italien in Verkehr bringen, müssen für die entsprechende Umweltkennzeichnung für Italien selbst sorgen.
Die allgemein anerkannten Recyclingcodes im Detail
In der Transport- und Verpackungsbranche stehen im Wesentlichen zwei Materialbereiche, im Fokus: Kunststoffe sowie Pappe und Papier.
Kunststoffe
Polyethylenterephthalat (PET) gehört zur Gruppe der Thermoplaste und hat einen bedeutenden Anteil an der Gesamtmenge der produzierten Kunststoffgranulate. Es lässt nur geringfügig Sauerstoff und Kohledioxid hindurch und ermöglicht deshalb den Ersatz von Glasflaschen oder Metallbehältern. PET ist recyclingfähig und vielseitig verwendbar. Im Einsatz sieht man es beispielsweise bei Tragetaschen aus rPET (recyceltem PET) oder im Transportverpackungsbereich als Umreifungsband aus rPET (recyceltem PET) zum Bündeln und Sichern von Ware auf Paletten.
HDPE auch PE-HD, steht für Polyethylen (PE) mit hoher Dichte (high density Polyethylen). Die HDPE-Folie ist härter, steifer als LDPE-Folie und hat eine milchige Färbung. Das Material eignet sich sehr gut zum Schweissen.
Aus HDPE werden Beutel wie z. B. Flachbeutel oder Seitenfaltenbeutel oder Luftkissen, die trotz sehr geringer Folienstärke hohe Festigkeit erreichen, produziert.
Polyvinylchlorid hat eine sehr gute Reissfestigkeit. Es ist beständig gegen Salzlösungen, teilweise auch konzentrierte Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Fette und Alkohol. PVC findet man beispielsweise als Hauptmaterial bei Packbändern/Selbstklebebändern. Es ist extrem reissfest und rollt leise sowie regelmässig ab.
LDPE, auch PE-LD genannt, steht für Polyethylen (PE) mit geringer Dichte (low density Polyethylen). LDPE-Folie ist sehr elastisch, durchstosssicher sowie transparent. LDPE findet Verwendung bei Beuteln aller Art, Schlauch- oder Flachfolien aber auch als Luftpolsterfolie und Schaumfolie. Ebenso eignet sie sich als Material für Schrumpf-Folien. Dickere und stabile Müllbeutel sind ebenfalls oft daraus hergestellt.
Diese Abkürzung steht für Polypropylen. Die Eigenschaften: höhere Steifigkeit, Härte und Festigkeit als PE. PP ist ein Thermoplast, das sich bei bestimmten Temperaturen einfach verformen lässt und schweissbar ist. Es ist geruchlos und wird auch für Lebensmittelverpackungen eingesetzt. In der Verpackungsindustrie findet man PP als Packband, bei Folienbeuteln oder als Umreifungsband, sowie als Siegelmedium zum Verschliessen von Beuteln.
Polystyrol (PS) überzeugt durch eine hohe Lichtdurchlässigkeit und glatte Oberfläche. In geschäumter Form kann PS auch als Dämm- oder Verpackungsmaterial verwendet werden.
Das 3R-Prinzip
Reduce. Reuse. Recycle.
Reduzieren. Wiederverwenden. Rezyklieren.
Bei der Optimierung der Ökobilanz ist es wichtig, auch das 3R-Prinzip zu beachten. Reduzieren und Wiederverwenden von Material sind die ersten Schritte. Ausserdem ist es wichtig Recyclingmaterial – wo immer möglich – einzusetzen. Denn schlussendlich schont das Recycling, von bereits ein- oder mehrmalig Genutztem zu wiederum neuen Produkten, wertvolle Ressourcen.
Pappe & Papier
Die Zahl 20 bei der Wertstoffgruppe gibt an, dass es sich beim Verpackungsmaterial um Wellpappe handelt. Wellpappe ist der Klassiker für Kartons und Schachteln in der Transportbranche. Dabei kann Wellpappe verschiedene Stärken besitzen und aus 1-, 2- oder 3-welliger Pappe bestehen. Bestimmend für die Qualität ist zum einen die Anzahl der Wellenlagen, zum anderen die Papierqualität (Schrenz = recyceltes Altpapier, Testliner = hochwertige Recyclingfasern, Kraftliner = mind. 80 % Primärfasern) und des Weiteren der Wellentyp (Mikrowelle, Feinwelle oder Grobwelle).
Mit dem Materialkürzel PAP 21 wird auf die Wertstoffgruppe «Sonstige Pappe» hingewiesen. Häufig handelt es sich dabei um Verpackungskomponenten aus Graukarton/Vollpappe wie z. B. Palettenkufen, Zwischenlagen und Kantenschutzwinkel o. Ä. Die Kennzeichnung beschreibt Werkstoffe, die aus Zell-, Halbzellstoff oder Altpapier durch Zusammenkleben oder -pressen gefertigt sind.
Papier wird mit der Recyclingnummer 22 gekennzeichnet. Unter die Kennzeichnung fallen beispielsweise Stopfpapiere, Packpapiere aber auch Papiertüten und Drucksachen. Bei der Entsorgung ist zu beachten, dass jegliches andersartige Material wie Kunststofffolien o.Ä. vom Papier getrennt und extra entsorgt werden sollten.
Neben den Codes für die wichtigsten Materialien im Transport- und Versandbereich gibt es zudem weitere Recyclingcodes:
Metalle
Eisen/Stahl
Aluminium
Holz
Holz
Kork
Textilien
Baumwolle
Jute
Glas
Farbloses Glas
Grünes Glas
Braunes Glas
Verbundstoffe
Papier & Karton/Versch. Metalle
Papier & Karton/Kunststoff
Papier & Karton/Aluminium
Papier & Karton/Weissblech
Papier & Karton/
Kunststoff/Aluminium
Papier & Karton/
Kunststoff/Alu/Weissblech
Kunststoff/
Aluminium
Kunststoff/
Weißblech
Kunststoff/versch. Metalle
Glas/
Kunststoff
Glas/
Aluminium
Glas/
Weißblech
Glas/
versch. Metalle
Durch eine Umstellung auf Produkte mit Recyclinganteil leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Nachhaltige und ressourcenschonende Verpackungen aus recycelten Materialen für Ihren Transport-, Versand- oder Lagerungsbereich von der Faltschachtel, dem Versandkarton oder der Dokumententasche über Handstretchfolien, Luftpolsterfolien oder Verpackungs-Chips bis hin zu Schutzprofilen, Abfallsäcken und Kunststoffpaletten finden Sie in unserem Themenshop.
Möchten Sie eine freiwillige Kennzeichnung Ihrer Verpackungen umsetzen oder haben Fragen wie Sie beim Verpacken weitere Ressourcen schonen können? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.