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Die offizielle Bezeichnung dieser Norm ist: «Verpackung – Anforderung an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau». Sie ist also ein Nachweis zur Kompostierbarkeit von Verpackungen. Für Anwender und Endverbraucher ist es beispielsweise nicht einfach, unter all den Kunststoffen, die es auf dem Markt gibt, kompostierbare Biokunststoffe zu identifizieren und richtig zu sortieren. Die europäische Norm DIN EN 13432 schafft Klarheit und legt fest, welche Eigenschaften ein Material (inkl. angebrachter Farben, Kleber, Etiketten und Beschichtungen) haben muss, um als kompostierbar zu gelten.
Material, das kompostierbar ist, zersetzt sich unter bestimmten Bedingungen wie festgeschriebener Zeit, definierter Temperatur, Sauerstoff und Feuchtigkeit und unter Anwesenheit von Mikroorganismen und wird zu Kompost.
Als biologisch abbaubar kann fast jedes Material bezeichnet werden, praktisch alles zersetzt sich im Laufe der Zeit. Die Frage ist einfach, wie lange es dazu braucht. Der Begriff sagt noch nichts, wie umweltfreundlich z. B. eine Verpackung ist. Erst wenn Mikroorganismen oder Enzyme die Moleküle, aus denen der Rohstoff besteht, spalten und verstoffwechseln können, ist dieser auch biologisch abbaubar.
Biokunststoffe werden gerne als biologisch abbaubar und kompostierbar bezeichnet. Doch was bedeutet dies, können sie wirklich auf den heimischen Kompost gegeben werden? Beispielsweise PLA – Polylactid aus (Mais-) Stärke – gilt nach der DIN EN 13432 als kompostierbar und zersetzt sich unter bestimmten Bedingungen in einer industriellen Kompostieranlage, ohne toxische Reststoffe zu hinterlassen. Diese Zertifizierung bedeutet jedoch nicht, dass sich der Biokunststoff im hauseigenen Gartenkompost abbaut und daraus Humus wird.
Sie werden als bio-basierte Kunststoffe bezeichnet und sind aus nachwachsenden Rohstoffen wie z. B. PLA aus (Mais-) Stärke gefertigt. Sie werden auch Biokunststoffe genannt und können biologisch abbaubar, als auch nicht abbaubar sein.