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Partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 schützen vor giftigem, gesundheitsschädlichem Staub, Rauch und Aerosolen. Sie bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung und sind in der Lage giftige, krebserregende und radioaktive Partikel sowie Viren, Bakterien und Pilzsporen zu filtern.
Die Schutzfunktion von FFP-Masken ist europaweit nach DIN EN 149 geregelt. Die Norm unterscheidet je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3, wobei FFP3 den höchsten Schutz bietet. Sie müssen mindestens 99 % der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 µm filtern bei einer Gesamtleckage von maximal 5 %.
FFP-Halbmasken der Schutzkategorie 3 gehören z. B. in der Chemischen Industrie zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Mitarbeitenden.