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Die Abkürzung steht für ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Wälder und wird oft zusammen mit ISPM 15 genannt: IPPC – International Plant Protection Convention ISPM 15 – International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15 Länder, die dem internationalen Pflanzenschutzabkommen IPPC beigetreten sind verpflichten sich, beim Export von Ware in Holzverpackungen den ISPM 15-Standard anzuwenden. Dieser definiert spezielle Behandlungen und Markierungen für Packmittel aus Vollholz, um die Verbreitung von Schädlingen zu verhindern und die einheimischen Wälder zu schützen.
Sämtliche Verpackungen aus Vollholz wie Falt- oder Holzkisten, Paletten über 6 mm Dicke. Davon befreit sind dünnere Holzverpackungen oder solche, die während der Verarbeitung erhitzt, gepresst oder geleimt wurden, wie z. B. Sperrholz, Spanplatten oder Holzwolle. Sie waren bereits bei ihrer Herstellung großer Hitze ausgesetzt.
Die Kennzeichnung muss an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein.